Teilnehmerkreis
Planer, Errichter, Technische Zeichner, Ingenieurbüros, Architekten aber auch Betreiber
- begrenzt auf 6 Teilnehmer
Workshopleiter
Ines Hildebrandt oder
Matthias Löffler, CAD-Consortium.com GmbH
Thema und Agenda
- 08:45 Uhr - 16:30 Uhr
- € 390,- pro Tag (zzgl. Mwst.), inkl. Catering, Schulungsmaterial, Teilnehmerzertifikat
Planer, Errichter, technische Zeichner, Ingenieurbüros und Architekten erhalten mit diesem Seminar die Kenntnisse und den Sachkundenachweis zur normgerechten Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601. Sie können damit eine wirtschaftliche Komplettlösung aus einer Hand anbieten. Die neue DIN ISO 23601 ist im Dezember 2010 in Kraft getreten.
Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NASG GA 1.5 "Sicherheitskennzeichnung" erstellt. Der entsprechende Norm-Entwurf war als DIN ISO 3864-1:2000-11 veröffentlicht.
Internationale Norm ISO 3864-1:2002 ist als DIN 4844 mit nationalen Modifizierungen iübernommen worden.
In der Norm sind Sicherheitsfarben und Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen festgelegt, die in Arbeitsstätten und in öffentlichen Bereichen für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen und für Rettungswege angewendet werden. Die Norm gilt für Arbeitsstätten und alle Bereiche, in denen sich sicherheitsrelevante Fragen ergeben können (nicht im Eisenbahn-, Straßen-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehr).
Das Seminar vermittelt die aktuellen Änderungen auch ganz praktisch am CAD-Arbeitsplatz. Bauherren und Betreiber sind für die Richtigkeit von Flucht- und Rettungsplänen und die Anbringung gesetzlich verpflichtet und verantwortlich. Die Pläne müssen regelmäßig aktualisiert werden (siehe
Agenda).
Ziele und Nutzen
Ein Flucht- und Rettungsplan dient der Darstellung von Flucht- und Rettungswegen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden und soll dem Betrachter den Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie bzw. zu einem sicheren Ort anzeigen. Er ist in Abstimmung mit allen Beteiligten an gut sichtbaren Stellen (z.B. Eingangsbereich, Stiegenhaus, Flur) und großflächigen Anlagen anzubringen und soll zusätzlich das Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall darstellen.
Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, "wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern" (§4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007). Nähere Angaben zu den Inhalten und der Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 gemacht. Gelegentlich gibt es Vorgaben zur Darstellung in den technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen.
DIe Schulung vermittelt - auch ganz praktisch am CAD-Rechner auf Basis von AutoCAD - die notwendigen Kenntnisse zum Zeichnen von Flucht- und Rettungswegplänen.
Ihre Workshopunterlagen
- Schulungsunterlagen
- Teilnahmezertifikat der CAD-Consortium.com-Akademie
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